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Junge Dachgeschoß-Wohnung für höchste Ansprüche mit 2 Tiefgaragenplätzen

Junge Dachgeschoß-Wohnung für höchste Ansprüche mit 2 Tiefgaragenplätzen

DETAILS

 

   Kaufobjekt

   Dachgeschosswohnung

   4,5 Zimmer

   96,07 m² Wohnfläche

+ Terrasse 22,00
+ Keller
+ Fahrradraum
+ Abstellraum

   Informationen

  • Baujahr: 2022
  • (Tief-)Garage (2)
  • Freiplatz
  • Heizung: Pellets, Solar
  • Klasse Heizwärmebedarf: B
  • Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor: A+
  • Heizwärmebedarf: 34 kwh/m²a
  • Gesamtenergieeffizienz-Faktor: 0,62
  • Verfügbar ab sofort

   Exposé

Grundriss
Lageplan
Flächenwidmung

   619.000

  • Betriebskosten (exkl. Mwst) € 490
  • 3,5% Grunderwerbssteuer
  • 1,1% Grundbucheintrag
  • Vertragserrichtungskosten
  • Beglaubigungskosten
  • Barauslagen
  • Vermittlungshonorar: 3,6% inkl. 20% USt.

   Taylan Ilhan

0676/652 33 34
tilhan@montfort-immobilien.at

Zum Verkauf kommt diese moderne & gemütliche 4,5 Zimmerwohnung mit ca. 96 m² Nutzfläche. Im obersten Stockwerk gelegen, überzeugt sie auf Anhieb durch ihre ruhige Lage und angenehmste Wohn-Atmosphäre.

Die gepflegte Anlage wurde im Jahr 2022 erbaut (NEUBAU) bettet sich sanft in die umgebende Natur und das Landschaftsbild ein. 

 

Die zukünftigen Bewohner dürfen sich auf folgende Highlights freuen:

  • durchdachte Raumaufteilung
  • Dachgeschoß-Lage (!)
  • extrahohe Fenster, sehr gut belichtete Räume
  • geschmackvolles Badezimmer/WC + separates Gäste WC
  • zugewiesenes Kellerabteil, Fahrradraum, etc.
  • tolle, überdachte Terrasse mit schönem Bergblick
  • 2 Tiefgaragenplätze 
  • voll ausgestattete und hochwertige Küche inkl. sehr guter Geräte
  • gediegene Holzböden
  • Raumhöhe über 2,50 m
  • uvm.

 

Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie – vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin mit uns!

 

Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Dieses Exposé stellt eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind. Die Annahme eines Kaufanbots obliegt der/dem Verkäufer/in alleine.