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Traumhaftes Baugrundstück (Hanglage) in Feldkirch-Tisis mit herrlichem Blick auf die Schweizer Alpen

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Traumhaftes Baugrundstück (Hanglage) in Feldkirch-Tisis mit herrlichem Blick auf die Schweizer Alpen

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DETAILS

 

  Kaufobjekt

  Baugrundstück

  1.370,00

  Informationen

  • Verfügbar ab sofort

  Exposé

Lageplan
Flächenwidmung

  Preis auf Anfrage

  Taylan Ilhan

0676/652 33 34
tilhan@montfort-immobilien.at

In begehrter Wohnlage von Feldkirch-Tisis präsentiert sich dieses attraktive Baugrundstück in idyllischer Hanglage. Die ruhige Situierung am Ende einer Sackgasse garantiert ein hohes Maß an Privatsphäre sowie ein entspanntes Wohnumfeld – ideal für Familien oder Ruhesuchende.

Ein besonderes Highlight ist der wunderschöne Ausblick auf die umliegende Bergwelt bis hin zu den Schweizer Alpen. Die erhöhte Lage sorgt zudem für eine optimale Besonnung und ein angenehmes Wohnklima.


Lage:
Das Grundstück befindet sich im beliebten Ortsteil Tisis der Stadt Feldkirch. Die Nähe zur Grenze zu Liechtenstein macht diese Lage besonders attraktiv für Berufspendler. Gleichzeitig profitieren Sie von einer ausgezeichneten Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie öffentliche Verkehrsmittel sind in kurzer Zeit erreichbar.

Die naturnahe Umgebung bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren oder Wintersport und verbindet so Lebensqualität mit bester Erreichbarkeit.


Besonderheiten auf einen Blick

  • Ruhige Sackgassenlage
  • Attraktive Hanglage
  • Herrlicher Ausblick auf die Schweizer Berge
  • Sonnige und naturnahe Umgebung
  • Grenznähe zu Liechtenstein
  • Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung


Kaufnebenkosten: 3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Grundbucheintrag, Kaufvertragserrichtungskosten, Beglaubigungskosten, Barauslagen, Vermittlungshonorar 3,6% inkl. USt.;

Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dieses Exposé stellt eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart. Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.

Gerne begleiten wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Wohnträume – rufen Sie uns noch heute an!